Leidspenden

Es gibt unterschiedliche Formen, um sein Mitgefühl bei einem Todesfall auszudrücken. Immer mehr Trauernde ziehen es vor, anstelle von Blumen oder Kränzen eine gemeinnützige Institution zu begünstigen. Die Brühlgut Stiftung verwendet solche Zuwendungen um den Menschen mit Beeinträchtigung, die in der Stiftung wohnen und arbeiten, mehr Lebensqualität zu bieten.

Mit einem Hinweis in der Todesanzeige bzw. dem Leidzirkular werden Trauergäste, Freunde und Bekannte anstelle von Blumenschmuck um eine Spende an die gewünschte Organisation gebeten.
Formulierungsbeispiel: «Im Sinne des Verstorbenen bitten wir anstelle von Blumen um eine Spende an die Brühlgut Stiftung Winterthur, Postcheckkonto 84-1031-5.
Bitte mit dem Hinweis: Leidspende für Vorname/Name».

Den Angehörigen lassen wir anschliessend gerne eine Zusammenstellung der erhaltenen Spenden zukommen.

Ihre Ansprechperson

Susanne Erb
Stabsstelle Kommunikation/
Assistenz GF
susanne.erb@remove-this.bruehlgut.ch
Telefon 052 268 11 91


Legate

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, was aus Ihrem Nachlass werden soll?
Die Bedeutung eines Legates oder einer Schenkung an die Brühlgut Stiftung ist viel mehr, als eine finanzielle Unterstützung. Sie zeigen damit eine grosse Solidarität mit den Menschen mit Beeinträchtigung, die trotz aller Anstrengungen auch in Zukunft vom Wohlwollen anderer abhängig sein werden. Ihr Engagement wird den Menschen dienen, welche den Alltag in der Brühlgut Stiftung verbringen und betreut werden. 

Möchten Sie bleibende Werte schaffen, in Erinnerung bleiben und sehen Sie sich nach einer geeigneten Möglichkeit um? Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie, zeigen Ihnen die Brühlgut Stiftung und beantworten Ihre Fragen. Bei Interesse oder Fragen nehmen Sie bitte direkt mit Andreas Paintner, Geschäftsführer der Brühlgut Stiftung, Kontakt auf unter 052 268 11 90 oder E-Mail andreas.paintner@remove-this.bruehlgut.ch


Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Erbrecht, u. a. wurden die gesetzlichen Pflichtteile reduziert und die frei verfügbare Quote erhöht.
Wer das Erbe mit einem Erbvertrag oder einem Testament regelt, kann dank dem revidierten Erbrecht über mindestens die Hälfte seines Vermögens frei verfügen und hat so mehr Gestaltungsspielraum beim Verteilen des Nachlasses.

Vorsorgedokumente erstellen

Sie möchten selber über Ihre Angelegenheiten bestimmen?

Immer mehr Menschen in der Schweiz sichern sich mit einem Vorsorgeauftrag ab, legen in einer Patientenverfügung ihren Willen für medizinische Notfälle fest und gestalten ihr Testament gemäss ihren Vorstellungen.

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Testament erstellen

und die Brühlgut Stiftung berücksichtigen

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Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu ermöglicht Ihnen, unverbindlich und ohne Kosten ein Testament auf Ihre Situation angepasst zu erstellen. Sie werden durch folgende Schritte geführt. 

  • Erfassen Sie alle Erben
  • Legen Sie fest, wer welchen Anteil Ihres Nachlasses erhält
  • Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab

Ihr handschriftliches Testament sollten Sie gut auffindbar und geschützt aufbewahren (z. B. Vertrauensperson, Anwalt, Notariat)

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Vorsorgeauftrag

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Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Interessen im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertritt. Das nachfolgende Formular bietet Ihnen Hilfestellung bei der Erstellung Ihres Vorsorgeauftrags. Der Vorlage beinhaltet folgende drei Bereiche: Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. 

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Mit der Patientenverfügung erklären Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Massnahmen für den Fall, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nicht mehr selber entscheiden können. 

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Spendenkonten

PostFinance

PC 84-1031-5
CH45 0900 0000 8400 1031 5

Bankkonto

ZKB Winterthur
1132-2811.286
IBAN CH66 0070 0113 2028 1128 6

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